Psychotherapie: GKV-Leistungen für Menschen mit Intelligenzminderung erweitert

Abrechnung und ärztliche Vergütung , Kassenabrechnung Autor: Michael Reischmann

Mehr Zeit für Psychotherapie.
Mehr Zeit für Psychotherapie. © Fotolia/mjowra

Menschen mit einer geistigen Behinderung, die sich in psychotherapeutischer Behandlung befinden, können künftig für eine ambulante Psychotherapie zusätz­liche Zeiteinheiten zulasten der GKV erhalten.

Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat die Psychotherapie-Richtlinie geändert. Künftig können Menschen mit Intelligenzminderungen bis zu zehn psychotherapeutische Sprechstunden-Einheiten je Krankheitsfall in Anspruch nehmen. Die psychotherapeutische Sprechstunde dient der Abklärung, ob ein Verdacht auf eine krankheitswertige Störung vorliegt und weitere fachspezifische Hilfen notwendig sind. Sie kann bisher als Einzelbehandlung bei Erwachsenen in Einheiten von mindestens 25 Minuten höchstens sechsmal je Krankheitsfall (insg. bis zu 150 Minuten) erbracht werden; bei Kindern und Jugendlichen als Einzelbehandlung in Einheiten von mindestens 25 Minuten maximal zehnmal je Krankheitsfall (insg.…

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