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Thromboembolieschutz: Nicht immer ein Fall für NOAK

Von den Antikoagulanzien auf dem deutschen Markt besitzt Phenprocoumon immer noch die breiteste Zulassung: Es ist zur „Behandlung und Prophylaxe von Thrombosen und Embolien“ indiziert. Die nicht-Vitamin-K-antagonistischen oralen Antikoagulanzien (NOAK) holen langsam auf: Nach Vorhofflimmern, tiefen Venenthrombosen und Lungenembolie gehört zumindest bei Rivaroxaban inzwischen auch das akute Koronarsyndrom ins Spektrum.
„Trotzdem gibt es nach wie vor viele Situationen, in denen Patienten oral antikoaguliert werden müssen, aber NOAK nichts zu suchen haben“, sagte Privatdozent Dr. Timolaos Rizos von der Neurologischen Universitätsklinik Heidelberg. Paradebeispiel sind Patienten mit mechanis…
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