Kommentar Unbekannter KUNO

Aus der Redaktion Autor: Dr. Anja Braunwarth

© MT

Was fällt Ihnen zu „Kuno“ ein? Ein alter deutscher Vorname, ein Waschmittel oder der Killerwels von Mönchengladbach? Alles richtig, aber Sie sollten sich auch mit dem Akronym KUNO vertraut machen.

KUNO steht für „Kriminalitätsbekämpfung im unbaren Zahlungsverkehr unter Nutzung nicht-polizeilicher Organisationsstrukturen“. Diese sperrige Formulierung bezeichnet ein wichtiges Girokarten-Sperrsystem – von dem viele gar nichts wissen. 

Ich habe meine Girocard im November verloren und umgehend per zentralem Notruf sperren lassen. Damit schien mir die Sache erledigt. Vor drei Wochen aber las ich in der Tageszeitung den Bericht einer Frau, von deren Konto Beträge im Gesamtwert von mehr als 1.000 Euro abgebucht worden waren – etliche Wochen nach Verlust und Sperrung der Karte. Das war möglich, weil Banken nur Bezahlungen mit der PIN sperren, nicht aber solche im elektronischen…

Liebe Leserin, lieber Leser, aus rechtlichen Gründen ist der Beitrag, den Sie aufrufen möchten, nur für medizinische Fachkreise zugänglich. Wenn Sie diesen Fachkreisen angehören (Ärzte, Apotheker, Medizinstudenten, medizinisches Fachpersonal, Mitarbeiter der pharmazeutischen oder medizintechnischen Industrie, Fachjournalisten), loggen Sie sich bitte ein oder registrieren sich auf unserer Seite. Der Zugang ist kostenlos.

Bei Fragen zur Anmeldung senden Sie bitte eine Mail an online@medical-tribune.de.