Wirtschaftlichkeitsprüfung: Kassen kündigen Rahmenvereinbarung

Niederlassung und Kooperation Autor: Anouschka Wasner

Mit der Kündigung der Rahmenvereinbarung stehen der verkürzte Regress-Zeitraum und die Begrenzung der Rückforderungen auf der Kippe. Mit der Kündigung der Rahmenvereinbarung stehen der verkürzte Regress-Zeitraum und die Begrenzung der Rückforderungen auf der Kippe. © iStock/erhui1979

Regressverfahren aufgrund nicht wirtschaftlicher Verordnungen sind ein Damoklesschwert. Entlasten sollte die Rahmenvorgabe zur Wirtschaftlichkeitsprüfung zwischen KBV und Kassen. Die wurde jetzt völlig überraschend gekündigt. Was steckt dahinter?

Mitten in der Pandemie und schon nach rund einem Jahr hat der GKV-Spitzenverband einseitig die Rahmenvorgabe zur Wirtschaftlichkeit unvermittelt gekündigt. „In der Fußballersprache nennt man das eine Blutgrätsche“, kommentierte das KBV-Vize Dr. Stephan Hofmeister. Auch die Vertreterversammlung der KBV von Ende März erklärte hierzu ihr „absolutes Unverständnis“ und forderte die Krankenkassen auf, ohne Wenn und Aber zu den Vereinbarungen zu stehen, für die der Gesetzgeber klare Vorgaben geschaffen hat. 

Selbstverwaltung wird handlungsunfähig  

Dr. Norbert Metke, Vorstands-Vorsitzender der KV Baden-Württemberg, nennt den Vorgang einmalig und eine Attacke auf die Selbstverwaltung. Viele…

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