Wirtschaftlichkeitsprüfung: Kassen kündigen Rahmenvereinbarung
Mit der Kündigung der Rahmenvereinbarung stehen der verkürzte Regress-Zeitraum und die Begrenzung der Rückforderungen auf der Kippe.
© iStock/erhui1979
Mitten in der Pandemie und schon nach rund einem Jahr hat der GKV-Spitzenverband einseitig die Rahmenvorgabe zur Wirtschaftlichkeit unvermittelt gekündigt. „In der Fußballersprache nennt man das eine Blutgrätsche“, kommentierte das KBV-Vize Dr. Stephan Hofmeister. Auch die Vertreterversammlung der KBV von Ende März erklärte hierzu ihr „absolutes Unverständnis“ und forderte die Krankenkassen auf, ohne Wenn und Aber zu den Vereinbarungen zu stehen, für die der Gesetzgeber klare Vorgaben geschaffen hat.
Selbstverwaltung wird handlungsunfähig
Dr. Norbert Metke, Vorstands-Vorsitzender der KV Baden-Württemberg, nennt den Vorgang einmalig und eine Attacke auf die Selbstverwaltung. Viele…
Bitte geben Sie Ihren Benutzernamen und Ihr Passwort ein, um sich an der Website anzumelden.