Änderungen in der Praxisführung: Video-AU, Pflege-CGM und Entlassmanagement

Kassenabrechnung , Abrechnung und ärztliche Vergütung Autor: Dr. Gerd W. Zimmermann

Patienten mit einem CGM-System kann Ermitteln und Bewerten des interstitiellen Glukosegehalts verordnet werden, sowie bei Bedarf auch Sensorwechsel und Kalibrierung des Geräts. Patienten mit einem CGM-System kann Ermitteln und Bewerten des interstitiellen Glukosegehalts verordnet werden, sowie bei Bedarf auch Sensorwechsel und Kalibrierung des Geräts. © iStock/Branimir76

Zuletzt war es die Pandemie, die viele neue Regeln zur Abrechnung erzwang. Nun kommen Änderungen des Praxisablaufs und der Praxisorganisation hinzu – diese gehen allerdings eher auf den „Fleiß“ des Bundesgesundheitsministers zurück.

Durch Beschlüsse des G-BA verändern sich die Richtlinien zur Arbeitsunfähigkeit und zur häuslichen Krankenpflege. So dürfen Mediziner nun per Videosprechstunde krankschreiben und Pflegebedürftigen eine kontinuierliche Glukosemessung verordnen.

Krankschreibung per Videosprechstunde

Eine Arbeitsunfähigkeit (AU) kann nach einem Beschluss des G-BA künftig auch in Videosprechstunden festgestellt und bescheinigt werden. Allerdings bleibt der Standard für die AU-Feststellung die unmittelbar persönliche ärztliche Untersuchung. Zu beachten ist:

  • Die Feststellung der AU per Video­sprechstunde darf lediglich bei Patienten erfolgen, die aufgrund früherer Behandlungen persönlich in der Praxis…

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