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Aktenvermerk Penicillinallergie neu abklären!

Autor: Dr. Barbara Kreutzkamp

Allergische Reaktionen durch die von Schimmelpilzen gebildete antibiotische Substanz reichen von leichter Hautrötung bis zum anaphylaktischen Schock. Allergische Reaktionen durch die von Schimmelpilzen gebildete antibiotische Substanz reichen von leichter Hautrötung bis zum anaphylaktischen Schock. © fotolia/Olha Rohulya

Hat sich der Vermerk „Penicillinallergie“ erst einmal in der Akte festgesetzt, begleitet er den Patienten meist ein Leben lang – und das nicht immer zu ihrem Vorteil. Vor allem bei vagen Allergiehinweisen sollten Kollegen (erneut) testen.

Ein Patient mit einer Penicillinal­lergie lässt sich häufig nicht mehr optimal antibakteriell therapieren oder entwickelt unter Alternativ­antibiotika Komplikationen, schreiben Experten des Bundesinstitutes für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) nach Sichtung von Literatur und Leitlinien. So zeigen z.B. Penicillinallergische eine um ca. 14 % erhöhte Prävalenzrate für eine MRSA-Infektion.

Außerdem muss bei Verordnung von Alternativantibiotika mit deutlich mehr Nebenwirkungen und Rehospitalisierungen gerechnet werden – eine Studie ergab ein adjustiertes Risiko von immerhin 3,18. Für (angebliche) Betalaktam­allergiker, die dennoch damit behandelt wurden, war die Rate hingegen nicht…

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