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Digitale Gesundheitsanwendungen DDG möchte mit eigener Klassifizierung Orientierung zu Digitalen Gesundheitsanwendungen geben

Autor: Jochen Schlabing

Die DDG sieht in den DiGA eine neue Säule der Therapie wie Medikamente oder diagnostische Verfahren. Die DDG sieht in den DiGA eine neue Säule der Therapie wie Medikamente oder diagnostische Verfahren. © MQ-Illustrations – stock.adobe.com
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Erstmals haben es die DiGA in ein eigenes Symposium auf einen Kongress wie die Diabetes Herbsttagung geschafft. Zurecht, denn sie werden ein integraler Bestandteil der Diabetestherapie werden, betonten Experten die Position der DDG.

An die DiGA werden Diabetesteams sich gewöhnen müssen – unter Leitung von Professor Dr. Peter Schwarz, Dresden, und Professor Dr. Dirk Müller-Wieland, Aachen, bekamen die Vertreter*innen von Diabetes- und Adipositas-DiGA Zeit und Raum, sich zu präsentieren: Vitadio, Oviva, zanadio, Esysta und Una Health nutzen die Chance. „Aus Sicht der Fachgesellschaft werden und sind die DiGA eine neue Säule der Therapie wie Medikamente oder dia­gnostische Verfahren – das heißt, die Informationen zu DiGA gehören auf die Kongresse“, erläuterte Prof. Dr. Müller-Wieland. Um sich als Fachgesellschaft zu positionieren, hat die DDG bereits den Kodex zur Digitalisierung publiziert, dieser wurde Ende 2022 auch in Bezug auf die DiGA aktualisiert, berichtete er. 

Zu den für die DDG relevanten Punkten zählt insbesondere die Integration der DiGA in den Behandlungspfad. Zwar ist die Verordnung auf Rezept möglich. Doch daneben können sich Patient*innen auch von den Krankenkassen eine DiGA genehmigen lassen. Aus Sicht der DDG sollten die digitalen Therapieansätze jedoch integraler Bestandteil des Behandlungs- und Versorgungsprozesses sein. Zudem kritisiert die DDG den Leistungskatalog des BfArM für neue DiGA als zu schwammig – es brauche eine Verfahrensordnung, mit ganz konkreten, prozeduralen Erwartungen. Für eine Empfehlung der Fachgesellschaft sind u.a. publizierte wissenschaftliche Nachweise der Wirksamkeit erforderlich, so Prof. Dr. Müller-Wieland.

Um den Diabetesteams eine bessere Orientierung zu geben, arbeitet die DDG an Kriterien und einer Klassifizierung: In Klasse A sollen Produkte gelistet werden, die „sehr wirksam oder bei sehr vielen (fast allen) Patienten“ wirksam sind – diese DiGA würden von der DDG aktiv empfohlen. Klasse B bedeutet: „wirksame DiGA, gegebenfalls hohe Wirksamkeit in bestimmten Zielgruppen“. Klasse-C-DiGA würden nicht empfohlen. Inbesondere wenn die Zahl der Anwendungen weiter steige, verspreche man sich eine bessere Orientierung für Diabetesteams und einen Mehrwert der Klassifizierung, so Prof. Dr. Müller-Wieland. Prof. Dr. Schwarz empfahl, sich auf die DiGA einzulassen und an Real-World-Studien teilzunehmen. Für Ärzt*innen würden Hersteller in der Regel Probezugänge ermöglichen.