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„Apps auf Rezept“ Digitale Gesundheitsanwendungen in den Leitlinien

Autor: Angela Monecke

Es ist für Behandelnde unmöglich, jede DiGA persönlich und ausführlich selbst anzuwenden und zu bewerten. Info-Videos sollen hier weiterhelfen. Es ist für Behandelnde unmöglich, jede DiGA persönlich und ausführlich selbst anzuwenden und zu bewerten. Info-Videos sollen hier weiterhelfen. © Юлия Лазебная – stock.adobe.com

Bei den Digitalen Gesund­heitsanwendungen (DiGA) hat Deutschland zwar die Nase vorn, doch werden „Apps auf Rezept“ ­weiter eher zurückhaltend verordnet. Internist*innen machen u.a. Wissensdefizite verantwortlich und haben daher Kriterien für Kurzvideos entwickelt.

Genau 40 DiGA gibt es derzeit auf Rezept, knapp 200.000 sind bisher verschrieben. Nur 15 dieser digitalen Helfer wurden bislang dauerhaft ins Verzeichnis aufgenommen – vor allem für Depression, Angststörungen und psychosomatische Krankheitsbilder, weiß Prof. Dr. Martin Möckel, Sprecher der DGIM-Arbeitsgruppe DiGA/KI in Leitlinien.

Welche konkrete Rolle den Anwendungen in der Versorgung zukommen soll, ist Ärzt*innen noch unklar. Laut Prof. Dr. Möckel sollte der Einsatz von DiGA wie die Medikation im Rahmen des ärztlichen Behandlungsplans erfolgen. Deren „größte potenzielle Wirksamkeit“ sieht er in regelmäßigen Konsultationen. Aktuell fehle dafür aber eine entsprechende Vergütung, sagte er.

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