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Die zehn Gebote bei Verdacht auf Masern

Autor: Dr. Dorothea Ranft

War ein infizierter Patient in der Praxis, schwirren seine Viren auch Stunden später noch durch die Räume. War ein infizierter Patient in der Praxis, schwirren seine Viren auch Stunden später noch durch die Räume. © wikimedia/Danvasilis

In Ihrer Praxis kann jederzeit ein Patient mit Masern auftauchen. Expertinnen von RKI und STIKO haben zehn praktikable Regeln erarbeitet, die helfen, den Erkrankten zu schützen und eine Weiterverbreitung zu verhindern.

1. Grundsätzlich sollt man auch an Masern denken, wenn ein Patient nach einer unspezifischen Prodromal­phase mit Fieber, Schnupfen und Husten ein Exanthem entwickelt. Dies gilt vor allem nach einer Reise, schreiben die Epidemiologin Dr. Dorothea Matysiak-Klose vom Robert Koch-Institut (RKI) in Berlin und die Ärztin für Arbeits- und Notfallmedizin Professor Dr. Dr. Sabine Wicker­ von der Ständigen Impfkommission (STIKO).

2. Schon den Verdacht auf eine akute Masernerkrankung muss man dem zuständigen Gesundheitsamt innerhalb von 24 Stunden melden, so fordert es das Infektionsschutzgesetz. Denn mögliche Infektionsketten sollen möglichst früh durchbrochen werden.

3. Vor allem sporadisch…

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