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Hautkrebs Neue Runde im Vorsorge-Karussell

Autor: Maria Weiß

Das Hautkrebs-Screening ist mittlerweile in vielen Ländern etabliert. Das Hautkrebs-Screening ist mittlerweile in vielen Ländern etabliert. © iStock/zoranm
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In Deutschland haben gesetzlich Versicherte über 35 alle zwei Jahre einen Anspruch auf ein Hautkrebs-Screening. International kommt das Programm aber nicht aus der Kritik heraus. Der Nutzen wird immer wieder angezweifelt.

In einer großen US-Kohortenstudie hatten Wissenschaftler untersucht, ob ein Hautkrebsscreening bei über 35-Jährigen tatsächlich einen Wechsel zur Detektion von dünneren Melanomen mit besserer Prognose erzielen kann. Dr. Martha Matsumoto von der Abteilung für Dermatologie an der University of Pittsburgh und ihre Kollegen werteten dazu die Daten von knapp 600.000 Erwachsenen über 35 aus, von denen zwischen 2014 und 2018 etwa ein Viertel zumindest einmal auf Hautkrebs gescreent worden war.

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Stichwort: Hautkrebs

Mehr dünne Melanome in der Screening-Gruppe

Nach Berücksichtigung von Alter, Geschlecht und Ethnizität zeigte sich ein Vorteil in der gescreenten Gruppe: Sie hatten eine höhere Wahrscheinlichkeit für ein Carcinoma in situ (30,4 vs. 14,4 % bei nicht Gescreenten) und für dünne Melanome mit einer von Dicke ≤ 1 mm (24,5 vs. 16,1 %). Es wurde auch ein leichter Rückgang dickerer Melanome (> 2 und > 4 mm) beobachtet – dieser Unterschied erreichte aber keine Signifikanz.

So richtig überzeugen können die Ergebnisse die Kritiker aber weiterhin nicht, wie aus dem Editorial von Dr. Robert Swerlick von der Emory University School of Medicine in Atlanta hervorgeht. Hinsichtlich der vermehrten Entdeckung von Carcinoma in situ und sehr dünnen Melanomen steht erneut der Kritikpunkt „Überdiagnostik“ groß im Raum. Die histologische Diagnose „Melanom“ würde seiner Meinung nach zwar stimmen, das maligne aggressive Verhalten wäre damit aber nicht belegt, da dies schwer vorherzusehen sei. 

Das Ziel eines Hautkrebsscreenings sollte nicht das Auffinden besonders dünner Melanome sein, sondern vielmehr die Reduktion der Melanom-assoziierten Morbidität und Mortalität, betont Dr. Swerlick. Dies konnte bisher für das ungezielte Hautkrebs-Screening in der Allgemeinbevölkerung nicht belegt werden. Er sieht die Beweispflicht bei den Screeningbefürwortern und fordert randomisierte klinische Studien, die seiner Hypothese nach nicht gemacht werden, weil die Geldgeber ein Ergebnis befürchten, das ihrer Seite nicht zuträglich wäre.

Fest etabliertes Vorgehen schwer zu ändern

Ein Zurückrudern aufgrund fehlender Beweise könne sich aber als schwierig erweisen. Das Hautkrebs-Screening ist in vielen Ländern schon lange implementiert und man hat in diesem Zusammenhang der Öffentlichkeit jahrelang erzählt, dass man damit Leben rettet, so die Meinung von Dr. Swerlick.

1. Matsumoto M et al. JAMA Dermatol 2022; DOI: 10.1001/jamadermatol.2022.0253
2. Swerlick RA.  JAMA Dermtol 2022; DOI: 10.1001/jamadermatol.2022.0082