Anzeige

Wer Sterbefasten unterstützt, leistet womöglich Beihilfe zur Selbsttötung

Autor: Dr. Elisabeth Nolde

Der freiwillige Verzicht auf Essen - Die Prävalenz des Sterbefastens wird offenbar unterschätzt. Der freiwillige Verzicht auf Essen - Die Prävalenz des Sterbefastens wird offenbar unterschätzt. © fotolia/nielskliim
Anzeige

Zwischen Erhängen und dem Verzicht auf Essen und Trinken gibt es durchaus Parallelen, weshalb viele das Sterbefasten als Suizid ansehen. Entsprechend ordnet ein Expertenteam ärztliche Maßnahmen in bestimmten Fällen als Beihilfe dazu ein. Rechtlich befinden sich Kollegen nur dem Anschein nach auf der sicheren Seite.

Der freiwillige Verzicht auf Nahrung und Flüssigkeit ist für unheilbar erkrankte Menschen eine Option, das Leben selbstbestimmt enden zu lassen. Studiendaten zufolge wird die Prävalenz des sogenannten Sterbefastens offenbar unterschätzt. Der Sterbeprozess gilt dabei allgemein als friedlich. Dennoch können Symptome auftreten, die eine medizinische Unterstützung erfordern, dazu zählen z.B. Durst, Schmerzen, Angst, Schlaflosigkeit und Delir.

Einige internationale Fachgesellschaften verurteilen einerseits das assistierte Sterben, befürworten andererseits aber zunehmend das Sterbefasten einschließlich medizinischer Hilfe. Und die westliche Rechtsprechung, auch in Deutschland, scheint diese Unterstützung zu dulden, schreiben Professor Dr. Dr. Ralf J. Jox, Institut für Ethik, Geschichte und Theorie der Medizin, Ludwig-Maximilians-Universität München, und Kollegen. Die Autoren sehen darin viele Widersprüche und halten die gängige Annahme, ärztliches Eingreifen sei ethisch und rechtlich vertretbar, aus neutraler Sicht für fehlerhaft. Eine klare Rechtsgrundlage gebe es oft nicht.

Intention und Aktion sind entscheidende Kriterien

Nach Einschätzung der Experten handelt es sich beim Sterbefasten – anders als beim Abstellen lebenserhaltender Maßnahmen – um keinen natürlichen Tod, sondern um eine Form des Suizids. Und die medizinische Unterstützung entspricht in bestimmten Fällen einer Beihilfe zur Selbsttötung. Nach rechtlicher Definition umfasst ein Suizid neben der Aktion auch die Intention und die Fähigkeit zur Entscheidungsfindung. Aktion und Intention stehen bei der Bewertung des Sterbefas­tens im Fokus. Während die meis­ten Selbsttötungen auf eine aktive Handlung zurückgehen (Überdosis, Erschießen, Erhängen etc.), gibt es auch Formen des Suizids durch Unterlassungen. Die Personen begeben sich beispielsweise absichtlich in lebensbedrohliche Situtationen oder retten sich aus solchen ganz bewusst nicht selbst. Für die Autoren entspricht das Sterbefasten einer solchen Unterlassung. Denn der freiwillige Verzicht auf Essen und Trinken verursacht dabei letztlich den Tod.

Aus physiologischer Sicht weist das Einstellen der Nahrungs- und Flüssigkeitszufuhr eine Analogie zum Unterbinden der Sauerstoffzufuhr durch Erhängen oder Ertrinken auf. Im Gegensatz dazu wird beim Beenden einer künstlichen Ernährung, Hydratation oder Ventilation kein physio­logisches alltägliches Verhalten gestoppt, so die Experten. Die Intention zur Selbsttötung sehen sie beim Sterbefasten grundsätzlich gegeben, u.a., da die Absicht für gewöhnlich gegenüber Angehörigen oder medizinischem Personal verbalisiert wird.

Beim freiwilligen Verzicht auf Essen und Trinken handelt es sich eher um eine diskrete Form des Suizids, da ein aggressiver Akt fehlt. Zudem tritt der Tod nicht binnen Sekunden ein und der Prozess lässt sich bis zu einem gewissen Zeitpunkt noch umkehren. Diese Faktoren ändern zwar nichts daran, Sterbefasten als Selbsttötung einzuordnen, sie können aber möglicherweise die ethische Bewertung beeinflussen, so das Fazit.

Ohne medizinisches Eingreifen gäbe es keinen Suizid

Besondere Tragweite hat die Frage, ob medizinische Unterstützung mit Suizidhilfe gleichzusetzen ist. Bei dieser ethischen Problematik erscheinen den Autoren zwei Punkte essenziell, mit denen Ärzte bei ihrer täglichen Arbeit konfrontiert sind und die für eine assistierte Selbsttötung sprechen:

  • Die Unterstützung ist entscheidend dafür, dass der Tod eintritt, d.h., ohne medizinische Hilfe gäbe es den Suizid nicht.
  • Die Person, die assistiert, kennt und teilt zumindest partiell den Vorsatz des Patienten, das Leben beenden zu wollen.

Diese Kriterien scheinen im Alltag oft zuzutreffen (s. Tabelle). Aus praktischer Sicht fordert das Expertenteam daher eine Diskussion zwischen Ärzten, Fachgesellschaften und Gesetzgeber, wie sich medizinische Hilfe regulieren lässt, um sowohl Patienten als auch Behandlern Sicherheit zu geben.

Vier Paradigmen und deren ethische Problematik im Praxisalltag
1. Ermutigung
Der Patient kennt das Sterbefasten nicht als Möglichkeit, das Leben selbstbestimmt zu beenden und der Arzt schlägt diese Option vor.
2. Versprechen
Der Arzt sagt dem Patienten medizinische Unterstützung beim Sterbefasten zu und der Patient entscheidet sich nur auf der Basis dieses Versprechens dafür.
3. Unterstützung zum Weitermachen
Der Patient hat bereits mit dem Sterbefasten begonnen und würde den Sterbeprozess bei leidvollen Symptomen stoppen, wenn nicht eine Beschwerdelinderung oder anderweitige Unterstützung erfolgen würde.
4. Entscheidungsunabhängige
Unterstützung Der Patient hat mit dem Sterbefasten begonnen und benötigt eine Symptomlinderung (z.B. wegen Schmerzen, Delir) oder anderweitige medizinische Unterstützung. Er ist jedoch unabhängig von einer medizinischen Hilfe entschlossen, das Sterbefasten fortzusetzen.
Analyse: Bei den ersten drei Szenarien ist die medizinische Unterstützung eine Bedingung, ohne die der Tod nicht eintreten würde. Zudem teilen die Ärzte in gewisser Weise den Vorsatz des Patienten und tragen somit ethisch eine Mitverantwortung, so die Einschätzung der Experten. Zwei maßgebliche Bedingungen der Suizidhilfe seien erfüllt. Allein die vierte Konstellation zeige einen Suizid auf, der unabhängig von jeglicher medizinscher Unterstützung erfolgt.


Quelle: Jox RJ et al. BMC Medicine 2017; 15: 186