Ungeimpftes Praxispersonal Beschäftigung verboten, Zulassung auf Eis gelegt

Praxismanagement , Team Autor: Isabel Aulehla

Ob Tätigkeitsverbote verhängt werden, liegt im Ermessen der Ämter. Ob Tätigkeitsverbote verhängt werden, liegt im Ermessen der Ämter. © iStock/Jobalou

Das Infektionsschutzgesetz verpflichtet Mitarbeitende in Gesundheitseinrichtungen, bis zum 15. März nachzuweisen, dass sie gegen COVID-19 immun sind oder dass eine Impfung aus medizinischen Gründen nicht möglich ist.

Zur konkreten Umsetzung der Impfpflicht in Arztpraxen gibt es in den Teams noch viele Fragen. Droht ungeimpften Mitarbeitenden ein Beschäftigungsverbot? Und kann ungeimpften Ärzten die Zulassung entzogen werden? Der Berufsverband Niedergelassener Diabetologen in Sachsen hat extra ein Rechtsgutachten beauftragt, um Klarheit zu schaffen.

Werden ungeimpfte Mitarbeitende dem Gesundheitsamt gemeldet, fordert dieses zum Vorlegen eines Nachweises innerhalb einer Frist auf, erklärt Rechtsanwalt Matthias Hein, Leipzig. Komme die betreffende Person dem nicht nach, könne ein Betretungs- oder Beschäftigungsverbot erfolgen. Ob dies tatsächlich umgesetzt wird, liege aber im Ermessen des Amts.

Hein…

Liebe Leserin, lieber Leser, aus rechtlichen Gründen ist der Beitrag, den Sie aufrufen möchten, nur für medizinische Fachkreise zugänglich. Wenn Sie diesen Fachkreisen angehören (Ärzte, Apotheker, Medizinstudenten, medizinisches Fachpersonal, Mitarbeiter der pharmazeutischen oder medizintechnischen Industrie, Fachjournalisten), loggen Sie sich bitte ein oder registrieren sich auf unserer Seite. Der Zugang ist kostenlos.

Bei Fragen zur Anmeldung senden Sie bitte eine Mail an online@medical-tribune.de.