Corona-Krise: Rettungsschirm gegen Umsatzeinbußen?
Die KBV hofft, dass die Zusagen der Politik bezüglich der Finanzierungshilfen auch gelten.
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Der Bund hilft Unternehmen, die in der Corona-Krise in finanzielle Schieflage geraten. Nach § 56 Infektionsschutzgesetz haben auch Ärzte und Psychotherapeuten Anspruch auf Entschädigung, wenn der Praxisbetrieb aus infektionsschutzrechtlichen Gründen untersagt wird, z.B. eine Anordnung zur Quarantäne ausgesprochen wurde.
Aber auch, dass planbare Kontrolltermine wegen der Corona-Pandemie verschoben werden, kann für Praxen massive Umsatzeinbußen mit sich bringen, betont der Vorstandsvorsitzende der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV), Dr. Andreas Gassen. Es sei jedoch davon auszugehen, dass durch das Corona-Entlastungsgesetz und die Zusagen der Politik diese aufgefangen würden. „Es wäre…
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