Digitales analog abrechnen: GOÄ bietet neue Ziffern für Telemedizin

Abrechnung und ärztliche Vergütung , Privatrechnung Autor: Dr. Gerd W. Zimmermann

Die Regeln stammen bereits aus der novellierten GOÄ. Die Regeln stammen bereits aus der novellierten GOÄ. © MQ-Illustrations – stock.adobe.com

Aufgrund der Pandemie lässt die Novellierung der GOÄ weiter auf sich warten. Immerhin hat der BÄK-Vorstand neue Analogziffern geschaffen.

Die Bundesärztekammer hat Abrechnungsempfehlungen zu telemedizinischen Leistungen beschlossen. Sie können bei der Privatliquidation angewendet werden, auch wenn sie nicht mit dem PKV-Verband und sonstigen Kos­tenträgern vereinbart sind. Lediglich bei den „besonderen“ Kostenträgern wie der Postbeamtenkrankenkasse B (Post B) oder der Krankenversicherung der Bahn (KVB) sollte man sich im Vorfeld die Akzeptanz der analog ansetzbaren Leistungen bestätigen lassen.

Videokonsultation gilt als persönlicher Kontakt

Eine ärztliche Beratung mittels E-Mail ist analog nach Nr. 1 GOÄ abrechnungsfähig. Ausgeschlossen ist allerdings eine Konversation per Chat und SMS. Die Beratung in einer…

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