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Anamnese, Pricktest, Hyposensibilisierung: Allergologie kann auch der Hausarzt

Autor: Manuela Arand

Manche Patienten reagieren auf die Konservierungsmittel in der Testlösung. Manche Patienten reagieren auf die Konservierungsmittel in der Testlösung. © WavebreakMediaMicro – stock.adobe.com
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Falls Sie bei einem Patienten eine Allergie vermuten, können Sie den Pricktest durchaus selbst in der Praxis durchführen. Ein Kollege erklärt, was es dabei zu beachten gilt.

Allergien zählen zu den häufigsten chronischen Erkrankungen überhaupt. Gerade für Hausärzte ist es daher wichtig, sich eine praktikable Strategie zum Management dieser Patienten zuzulegen. Praxistipps für Hausärzte gab Norbert K. Mülleneisen, Pneumologe am Asthma- und Allergiezentrum Leverkusen. Zum Glück wird es im neuen EBM endlich auch eine Anamneseziffer geben (siehe Kasten).

Das bringt der neue EBM

Der neue EBM tritt am 1. April 2020 in Kraft, und er macht Allergologie lohnender. Neu ist die mit 65 Punkten dotierte Anamneseziffer 30100, die bei allen allergologischen Fragestellungen und bis zu viermal pro Krankheitsfall abgerechnet werden kann. Vorgesehen sind mindestens fünf Minuten. Verpflichtend dazu gehören direkter Arzt-Patienten-Kontakt, spezifische allergologische Anamnese und Besprechung der Testergebnisse. Die Ziffer kann auch viermal in einem Quartal z.B. im Rahmen der spezifischen Immuntherapie abgerechnet werden (aber dann im restlichen Jahr nicht mehr). Für die Dokumentation empfahl Mülleneisen Textbausteine wie diesen: „Allergenspezifische Immuntherapie gut vertragen, keine neuen Allergiebeschwerden bemerkt, keine neue Testung erforderlich. Beratung zu Allergenvermeidung und symptomatischer Therapie.“ Weitere Neuerungen, die positiv zu Buche schlagen werden, sind die deutliche Reduktion der Prüfzeiten für die Allergologiediagnostik sowie die Kostenpauschalen (Nrn. 40350 beim Epikutantest und 40351 beim Prick). Im Gegenzug gibt es weniger Punkte für die Tests, aber insgesamt dürfte die Bilanz positiv ausfallen.

Das Wichtigste ist und bleibt die Anamnese, die sich aber bei allergischen Krankheitsbildern langwierig und aufwendig gestalten kann. Fragebögen, wie es sie von fast allen auf diesem Gebiet tätigen Firmen gibt, erleichtern es, strukturiert alle relevanten Informationen zu gewinnen. Für den banalen Heuschnupfen braucht es so einen Fragebogen zwar nicht und auch das Arzt-Patienten-Gespräch lässt sich damit nicht ersetzen. Allerdings können sie in komplizierteren Situationen­ wie einer Nahrungsmittelallergie wichtig sein.

Ein Selfie sagt manchmal mehr als tausend Worte

Lassen Sie Ihre Patienten bei kutanen Symptomen in der akuten Phase ein Selfie machen, riet der Referent. Dann müssen Sie nicht lange rätseln, welche Morphologie hinter der Beschreibung „roter Ausschlag“ steckt. Medikamente können allergieähnliche Symptome auslösen und gehören daher ebenso zur Anamnese wie Kofaktoren, welche die allergische Reaktion fördern (Sport, Sauna, Alkohol, Beruf, Wetter…). Als Allergene kommen vor allem Pollen, Milben und Tierepithelien infrage, seltener, aber für den Patienten gefährlicher, Arzneimittel und Insektengifte. Getes­tet wird in der Regel per Pricktest. Auch wenn der Test meist unproblematisch möglich ist, birgt er in manchen Situationen Risiken (siehe Kasten).

Bitte kein Pricktest bei

  • Hautkrankheiten im Testfeld
  • Urticaria factitia
  • deutlich beeinträchtigtem ­Allgemeinzustand
  • instabilem oder schlecht ­kontrolliertem Asthma
  • Einnahme von Arzneimitteln, die Sofortreaktionen beeinflussen
  • Behandlung mit Betablockern (gilt für Tests, bei denen eine erhöhte Gefahr systemischer Reaktionen besteht)*
  • Schwangerschaft*

* Es sei denn, vom Testergebnis hängt eine wichtige Therapieentscheidung ab und eine anaphylaktische Reaktion ist mit hoher Wahrscheinlichkeit nicht zu erwarten.

S.c. Hyposensibilisierung nicht der MFA überlassen

Natürlich ist auch nicht jedes Test­ergebnis verwertbar – zum Beispiel wenn die Positivkontrolle mit Hist­amin negativ ausfällt, etwa weil der Patient ein Medikament mit Antihistamin-Wirkung (beispielsweise bestimmte Tranquilizer) einnimmt. Oder wenn die Negativkontrolle, etwa aufgrund einer bisher unerkannten Urticaria factitia ein positives Ergebnis zeigt. Manche Patienten reagieren auch auf die Konservierungsmittel in der Lösung. In diesen Fällen sollten Sie überlegen, den Test zu einem späteren Zeitpunkt bzw. mit anderen Testlösungen zu wiederholen. Auf den Allergietestbogen gehören nicht nur Datum, Art und Resultate des Tests, sondern auch die Hersteller der Testsubstanzen, da es je nach Anbieter Unterschiede geben kann. Dass Name und Anschrift der Praxis verzeichnet sein sollten, hört sich selbstverständlich an, ist es aber nicht. Selbst der Name des Patienten und die Angabe, welche Al­lergiemedikamente er nimmt, fehlen auf manchen Bögen, so die Erfahrung von Herrn Mülleneisen. Auch der Allergiepass will sorgfältig ausgefüllt sein – es reicht nicht, wenn Sie das Ergebnis des Hauttests dort eintragen, denn eine Sensibilisierung ist noch keine Allergie. „Der Allergiepass ist ein Ausweis über eine Erkrankung“, betonte der Pneumologe. Dort hinein gehören Testergebnisse und deren klinische Relevanz, Ausweichpräparate bei Medikamentenunverträglichkeit, Angaben zu Therapie und Notfallmedikation. Da immer weniger standardisierte Testextrakte kommerziell erhältlich sind, müssen Sie sich unter Umständen mit einem Do-it-yourself-Test (Prick-to-Prick) behelfen. Das muss aber beim Regierungspräsidenten angemeldet werden, denn solche Selfmade-Tests gelten als Arzneimittel, erinnerte der Referent. Im Großen und Ganzen reiche dafür aber ein Schreiben, in dem Sie Ihre Absicht kundtun und um Genehmigung bitten, mit Nahrungsmitteln Prick-to-Prick zu testen. Bei Pollentests gibt es regionale Besonderheiten zu beachten: In der Lausitz gehört Ambrosia ins Panel, in Mecklenburg-Vorpommern Roggen, in Schleswig-Holstein auch Raps, in Nordrhein-Westfalen Birke und Esche, aber auch Eibe, in der Kölner Innenstadt Platane und so weiter und so fort. Wenn Sie und Ihr Patient sich zu einer Hyposensibilisierung entschließen, ist wichtig, dass Sie die Injektionen selbst übernehmen. Gleiches gilt für die Entscheidung, ob die Hypo stattfindet bzw. ob die Dosis angepasst werden muss. „Natürlich ist die Injektion banal, das beherrscht Ihre MFA“, sagte Mülleneisen. „Aber Sie sollten den Patienten sehen, sich selbst einen Eindruck verschaffen – deshalb bleibt die Spritze Arztsache.“ Dass es sich hier nicht um Korinthenkackerei handelt, verdeutlicht ein Fall, in dem Mülleneisen als Gutachter tätig werden musste. Hypo bei einem schlecht eingestellten Asthmakranken, Spritze ohne Arztkontakt von der Helferin gesetzt, Streitwert: neun Millionen Euro.

Im Vorfeld drei Faktoren abklären

Die drei wichtigen Fragen am Anfang kann tatsächlich erst einmal die MFA stellen: Geht es Ihnen gut? Beim letzten Mal alles gut vertragen? Nehmen Sie neue Medikamente ein (beispielsweise Betablocker)? Ein Nein auf eine der ersten beiden Fragen oder ein Ja auf die letzte ist das eindeutige Signal: Spritze nicht aufziehen.

Quelle: 9. Kongress der WdGP*

* Westdeutsche Gesellschaft für Pneumologie