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Neue Opioide: Bei Carfentanyl kann auch schon mal der Drogensuchhund tot umfallen

Autor: Friederike Klein

Laut EMCDDA existieren mehr als 670 psychoaktive Substanzen auf dem Markt, die in ihrem Gebrauch alles andere als angefährlich sein können. Laut EMCDDA existieren mehr als 670 psychoaktive Substanzen auf dem Markt, die in ihrem Gebrauch alles andere als angefährlich sein können. © fotolia/zephyr_p
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Jeder fünfte Heroin­abhängige, der in Europa eine Substitutionsbehandlung beginnt, konsumiert nach eigenem Bekunden auch noch andere Opioide. Und zu den bekannten kommen ständig neue Substanzen hinzu.

Die europäische Drogenbehörde EMCDDA listet mehr als 670 psychoaktive Substanzen auf, die seit 2005 neu auf dem Markt aufgetaucht sind. Hauptgruppen sind:

  • synthetische Cannabisrezeptor-Agonisten
  • synthetische Cathinone (Methylendioxypyrovaleron, Mephedron, Pentedron)
  • synthetische Opioide, vor allem Fentanyl-Derivate wie Acetyl­fentanyl, Acryloylfentanyl, Carfentanyl und Furanylfentanyl
  • Benzodiazepine (u.a. gefälschtes Alprazolam oder Diazepam mit Flubromazolam und Phenazepam als tatsächliche Inhaltsstoffe)

Diese Substanzen sind teilweise schon in winzigen Mengen hochwirksam und daher bei Konsum sehr riskant, erläuterte Dr. Tim Pfeiffer-Gerschel vom Institut für Therapieforschung in München.

Killer Carfentanyl

Mit 0,1 g Carfentanyl können 10 000 Dosen für Opiatkonsumenten hergestellt werden. Das Mittel ist so stark, dass es früher bei der Großwildjagd gegen Elefanten eingesetzt wurde. „Da kann auch schon mal der Drogensuchhund tot umfallen“, meinte Stephan Walcher, Suchtmediziner aus München.

Vieles lässt sich in Drogen­tests gar nicht nachweisen

Neue Substanzen, aber auch lange bekannte Drogen und Metabolite lassen sich mit Drogentests nicht immer zuverlässig nachweisen. Der Toxikologe Professor Dr. Rainer W. Schmid, Wien, betonte, Tests seien nur dann von Nutzen, wenn klar sei, was man konkret wissen und was man mit dem Ergebnis erreichen wolle. Angesichts der hohen Kosten mancher Analysemethode sollten Aufwand und Effizienz dabei sorgsam gegeneinander abgewogen werden. Die Testung zum Abstinenznachweis sei nur dann hilfreich, wenn sie als Erfolgsnachweis in eine vertrauensvolle Beziehung von Arzt und Substituiertem integriert sei. Ansonsten werde der Test nur als eine Art Bestrafung wahrgenommen. Regelhaft Grund für einen Substitutionsabbruch sollte der Nachweis selbst von komplexem Beikonsum nicht sein, waren sich die Referenten in München einig. Dazu gebe es nach der neuen Betäubungsmittelverordnung auch juristisch keine Pflicht.

Quelle: 19. Interdisziplinärer Kongress für Suchtmedizin