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Herzstillstand – Faktoren für und gegen erfolgreiche Reanimation

Autor: Dr. Elke Ruchalla

Die Überlebenschancen werden oft zu hoch eingeschätzt. Die Überlebenschancen werden oft zu hoch eingeschätzt. © sudok1 – stock.adobe.com
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Ob die Reanimation wegen eines Herzstillstands in der Klinik erfolgreich verläuft, hängt sowohl von patienteneigenen als auch von ereignisspezifischen Charakteristika ab. Forscher fanden insgesamt zehn Einflussgrößen.

Herzstillstand im und außerhalb des Krankenhauses – das sind zwei verschiedene Ereignisse. Trotzdem werden sie oft wie eines angesehen, wenn es um prognostisch relevante Faktoren geht. Das wollten kanadische und britische Forscher nicht akzeptieren und haben in ihrem Review samt Metaanalyse nach Parametern gesucht, die das Überleben nach einer Reanimation beeinflussen.

Aus den Daten von 23 Kohortenstudien ergaben sich patienten- und ereignisspezifische Charakteristika für das unmittelbare Überleben. Schlechtere Chancen haben demnach:

  • Männer (Odds Ratio, OR 0,84)
  • über 60-Jährige (OR 0,5)
  • Patienten mit aktivem Malignom (OR 0,57)
  • Patienten mit chronischer Nierenerkrankung (OR 0,56)

Ein von Zeugen oder via Monitoring beobachteter Herzstillstand scheint den Erfolg der Wiederbelebungsmaßnahmen dagegen zu erhöhen (OR 2,71 bzw. 2,23), ebenso wie ein Organversagen während der Hauptarbeitszeiten (OR 1,41). Die beste Prognose wiesen Patienten mit primär defibrillierbarem Rhythmus auf (OR 5,28). Negativ ins Gewicht fielen wiederum eine Intubation während der Reanimation (OR 0,54) sowie eine Dauer von mindestens 15 Minuten (OR 0,12).

Überlebenschancen werden oft zu hoch eingeschätzt

Derartige Informationen könnten den Autoren zufolge u.a. helfen, Patienten in etwaigen Aufklärungsgesprächen besser zu beraten. Ohnehin schätzen viele ihre Chancen bei einem Herzstillstand falsch ein. Medien würden teils Überlebensraten von 67 % bei Entlassung propagieren. In Wahrheit treffe das nur auf etwa 12–25 % der Fälle zu.

Quelle: Fernando SM et al. BMJ 2019; 367: l6373; DOI: 10.1136/bmj.l637